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Sanierungsverfahren in Österreich
Die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart
Eine wirtschaftliche Krise muss nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens bedeuten. Das österreichische Sanierungsverfahren bietet die Möglichkeit, bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen eines gerichtlich bestätigten Sanierungsplans zu regulieren und die wirtschaftliche Grundlage für eine Unternehmensfortführung zu schaffen.
Entscheidend sind ein tragfähiges Sanierungskonzept, realistische Finanzplanungen und die nachweisbare Finanzierung der angebotenen Sanierungsquote.
Eine erfolgreiche Sanierung beginnt daher nicht erst mit der gerichtlichen Verfahrenseröffnung, sondern mit einer sorgfältigen wirtschaftlichen Vorbereitung.
01 | Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung
Das österreichische Insolvenzrecht sieht zwei Formen des Sanierungsverfahrens vor. Sie unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Mindestquote und der Befugnisse der Unternehmensführung.
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung übernimmt ein gerichtlich bestellter Masseverwalter die Verwaltung des insolvenzunterworfenen Vermögens. Der Sanierungsplan muss den Insolvenzgläubigern grundsätzlich eine Mindestquote von 20 % anbieten, die innerhalb von höchstens zwei Jahren zu erfüllen ist. Die Unternehmensführung arbeitet mit dem Masseverwalter zusammen und stellt die erforderlichen wirtschaftlichen Informationen bereit.
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung kann die Unternehmensführung unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sanierungsverwalters grundsätzlich selbst handlungsfähig bleiben. Ihre Befugnisse unterliegen dabei gesetzlichen Beschränkungen. Voraussetzung ist unter anderem eine Mindestquote von 30 %, zahlbar innerhalb von höchstens zwei Jahren. Zusätzlich sind erweiterte Unterlagen vorzulegen, insbesondere ein Sanierungsplan, ein Finanzplan sowie eine Darstellung der zur Fortführung des Unternehmens erforderlichen Mittel. Die Eigenverwaltung setzt daher eine besonders sorgfältige Vorbereitung und eine belastbare wirtschaftliche Planung voraus.
02 | Sanierungsplan und Sanierungsquote
Der Sanierungsplan bildet die Grundlage für die angestrebte Entschuldung des Unternehmens. Er legt insbesondere fest, welcher Anteil der Insolvenzforderungen innerhalb welchen Zeitraums erfüllt werden soll. Die gesetzliche Mindestquote allein entscheidet jedoch nicht über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. Von zentraler Bedeutung sind die Höhe der relevanten Forderungen, die verfügbaren Finanzierungsmittel und die Fähigkeit des Unternehmens, die vorgesehenen Zahlungen tatsächlich zu leisten.
Berechnung der Sanierungsquote
Für eine fundierte Quotenberechnung sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
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Höhe und Zusammensetzung der Insolvenzforderungen
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Bestehende Sicherungs- und Absonderungsrechte
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Verfügbare Eigenmittel und mögliche externe Finanzierungsbeiträge
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Erwartete operative Zahlungsüberschüsse
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Vorgesehene Zahlungszeitpunkte und Finanzierungsbedarf
Die Quotenberechnung muss auf nachvollziehbaren wirtschaftlichen Annahmen beruhen und mit der Liquiditätsplanung abgestimmt sein.
Annahme und gerichtliche Bestätigung
Über den Sanierungsplan stimmen die stimmberechtigten Insolvenzgläubiger nach den gesetzlichen Mehrheitsregeln ab. Erforderlich sind grundsätzlich die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Insolvenzgläubiger sowie mehr als die Hälfte der Summe der Forderungen der anwesenden stimmberechtigten Insolvenzgläubiger. Nach Annahme durch die Gläubiger bedarf der Sanierungsplan der gerichtlichen Bestätigung.
03 | Wirtschaftliche Sanierungsfähigkeit
Eine Sanierung ist nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Fortführung des Unternehmens auf realistischen und finanzierbaren Annahmen beruht.
Dafür reicht es nicht aus, die gesetzlich vorgesehene Mindestquote rechnerisch darzustellen. Das Unternehmen muss auch in der Lage sein, seinen laufenden Verpflichtungen während der Sanierung nachzukommen.
Liquiditätsplanung
Die Liquiditätsplanung zeigt, welche finanziellen Mittel dem Unternehmen während des Sanierungszeitraums voraussichtlich zur Verfügung stehen und welche Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen sind. Dabei werden insbesondere laufende Betriebsausgaben, erwartete Zahlungseingänge, notwendige Investitionen und die vorgesehenen Quotenzahlungen berücksichtigt.
Ertrags- und Fortführungsplanung
Die Ertragsplanung bildet die erwartete Entwicklung von Umsätzen, Kosten und Betriebsergebnissen ab. Sie dient dazu, die wirtschaftlichen Auswirkungen geplanter Sanierungsmaßnahmen zu beurteilen und die Voraussetzungen einer nachhaltigen Unternehmensfortführung zu untersuchen.
Finanzierung des Sanierungsplans
Die Erfüllung des Sanierungsplans kann beispielsweise durch operative Überschüsse, Gesellschafterbeiträge, externe Finanzierung oder die Verwertung nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte ermöglicht werden. Entscheidend ist, dass die vorgesehenen Finanzierungsquellen realistisch, nachvollziehbar und zeitlich auf die geplanten Zahlungen abgestimmt sind.
04 | INSOLVIA – Wirtschaftliche Vorbereitung des Sanierungsverfahrens
INSOLVIA unterstützt Unternehmen und ihre Rechtsanwälte bei der wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Vorbereitung eines Sanierungsverfahrens. Im Mittelpunkt steht die Erstellung einer strukturierten Sanierungsakte als Bestandteil der INSOLVIA ANTRAGSMAPPE.
Hierzu gehören insbesondere die Aufbereitung der wirtschaftlichen Ausgangssituation, die Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplanungen, die Berechnung der vorgesehenen Sanierungsquote sowie die Darstellung ihrer Finanzierung.
Die einzelnen Berechnungen und Planungsunterlagen werden aufeinander abgestimmt und in einer nachvollziehbaren Dokumentationsstruktur zusammengeführt. Auf dieser Grundlage können die wirtschaftlichen Voraussetzungen des geplanten Sanierungsverfahrens beurteilt und die erforderlichen Unterlagen für die weitere anwaltliche Bearbeitung bereitgestellt werden. Die rechtliche Ausarbeitung des Sanierungsplanvorschlags, die rechtliche Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen und die gerichtliche Einreichung erfolgen durch den beauftragten Rechtsanwalt.
05 | Eine erfolgreiche Sanierung braucht eine fundierte Grundlage
Wirtschaftliche Klarheit. Realistische Planung. Strukturierte Vorbereitung. Ein Sanierungsverfahren eröffnet Perspektiven, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen sorgfältig geprüft und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig vorbereitet werden. INSOLVIA schafft die dokumentarische und rechnerische Grundlage, auf der fundierte Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise getroffen werden können.
Hinweis: Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die tatsächlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Sanierungsverfahrens sind im Einzelfall zu beurteilen.
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