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Insolvenzverfahren in Österreich

Was Unternehmer und Geschäftsführer wissen sollten

Eine Unternehmensinsolvenz ist eine wirtschaftliche und rechtliche Ausnahmesituation. Entscheidend ist, finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Fristen einzuhalten und die richtigen Maßnahmen zu setzen. Das österreichische Insolvenzrecht unterscheidet zwischen Konkursverfahren und Sanierungsverfahren.

Wann liegt eine Insolvenz vor?

Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann und es sich dabei nicht nur um einen vorübergehenden Liquiditätsengpass handelt.

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Bei Kapitalgesellschaften kann auch eine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung einen Insolvenztatbestand darstellen. Diese ist nicht allein anhand eines negativen Eigenkapitals zu beurteilen; insbesondere die Fortbestehensprognose spielt eine wesentliche Rolle.

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Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann ein Sanierungsverfahren in Betracht kommen.

Insolvenzantrag: Fristen und Verantwortung

Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder einer insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden. Die gesetzliche Höchstfrist beträgt grundsätzlich 60 Tage. Sie ist keine allgemeine Wartefrist und darf nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschöpft werden.

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Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die wirtschaftliche Situation laufend zu überwachen, erforderliche Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten sicherzustellen.

Eine verspätete Antragstellung kann persönliche Haftungsfolgen nach sich ziehen.

Was darf die Geschäftsführung noch tun?

In einer Unternehmenskrise ist besondere Vorsicht bei Zahlungen, Vermögensverfügungen und neuen Verpflichtungen geboten. Insbesondere sollten Geschäftsführer:

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  • die Liquiditätslage laufend überprüfen und dokumentieren,

  • keine einzelnen Gläubiger ohne rechtliche Prüfung bevorzugen,

  • keine Vermögenswerte zum Nachteil der Gläubiger übertragen oder entziehen,

  • neue Verpflichtungen nur unter sorgfältiger Prüfung eingehen,

  • Buchhaltung, Geschäftsunterlagen und Vermögensnachweise vollständig sichern,

  • rechtzeitig rechtliche und wirtschaftliche Fachberatung einholen.

 

Nicht jede Zahlung ist automatisch unzulässig. Welche Maßnahmen im konkreten Fall zulässig oder geboten sind, hängt vom Zeitpunkt, der wirtschaftlichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Konkursverfahren oder Sanierungsverfahren?

Konkursverfahren

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Im Konkursverfahren übernimmt ein gerichtlich bestellter Masseverwalter die Verwaltung des insolvenzunterworfenen Vermögens. Er prüft die wirtschaftliche Situation und entscheidet im gesetzlichen Rahmen über die Fortführung oder Schließung des Unternehmens sowie über die Verwertung von Vermögenswerten. Auch im Konkursverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Sanierungsplan angeboten werden.

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Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

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Ziel ist die wirtschaftliche Sanierung und möglichst die Fortführung des Unternehmens. Die Verwaltung übernimmt ein gerichtlich bestellter Masseverwalter. Der Sanierungsplan muss den Insolvenzgläubigern grundsätzlich eine Quote von mindestens 20 % innerhalb von höchstens zwei Jahren anbieten.

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Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

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Bei entsprechend qualifizierter Vorbereitung kann die Unternehmensführung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters grundsätzlich selbst weitergeführt werden.

Voraussetzung ist unter anderem ein Sanierungsplan mit einer Mindestquote von 30 % innerhalb von höchstens zwei Jahren sowie die Vorlage der gesetzlich erforderlichen zusätzlichen Unterlagen.

Was geschieht nach der Verfahrenseröffnung?

Das zuständige Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren und bestellt, abhängig von der Verfahrensart, einen Insolvenzverwalter. Die Verfahrenseröffnung wird öffentlich in der Insolvenzdatei bekannt gemacht. Die Gläubiger werden zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert. Anschließend werden die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft und die weiteren Schritte zur Unternehmensfortführung, Sanierung oder Vermögensverwertung festgelegt. Bei einem Sanierungsverfahren entscheiden die Gläubiger über den angebotenen Sanierungsplan. Für dessen Annahme sind die gesetzlich vorgesehenen Mehrheiten erforderlich.

Welche Rolle übernimmt der Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter ist ein vom Gericht bestelltes Organ des Insolvenzverfahrens. Seine Aufgaben richten sich nach der jeweiligen Verfahrensart. Er prüft unter anderem die Vermögens- und Schuldenlage, die angemeldeten Forderungen und die Möglichkeiten einer Unternehmensfortführung oder Verwertung. Die Geschäftsführung bleibt zur Mitwirkung und zur Bereitstellung erforderlicher Informationen verpflichtet. Ihre bisherigen Verfügungsbefugnisse können jedoch durch die Verfahrenseröffnung erheblich eingeschränkt werden.

Frühzeitiges Handeln schafft Handlungsspielraum

Je früher eine wirtschaftliche Krise erkannt wird, desto größer können die Möglichkeiten einer geordneten Sanierung sein.

 

Eine aktuelle Buchhaltung, nachvollziehbare Vermögens- und Verbindlichkeitenübersichten sowie eine realistische Liquiditätsplanung bilden wichtige Grundlagen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation und die Vorbereitung eines möglichen Insolvenzverfahrens.

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INSOLVIA unterstützt Unternehmen und ihre Rechtsanwälte bei der strukturierten wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Aufbereitung der erforderlichen Antragsdokumentation.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Die Beurteilung der Insolvenzreife, der Handlungspflichten und der rechtlichen Verfahrensvoraussetzungen erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsberater.

Gut vorbereitet. Klar strukturiert. Verantwortungsbewusst begleitet.

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In einer wirtschaftlichen Krisensituation sind Zeit, Transparenz und Verlässlichkeit entscheidend. INSOLVIA schafft durch systematische Vorbereitung und sorgfältige Aufbereitung der Unternehmensdaten eine fundierte Grundlage für die nächsten Schritte im Insolvenz- oder Sanierungsverfahren.

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